Diskussion um das Kreuz in Behörden

KKV-Landesvorsitzender: „Das Kreuz in Behörden verlangt von den Beamten den Einsatz für Benachteiligte“

03.05.2018

„Der Beschluss der bayerischen Staatsregierung, in Landesbehörden Kreuze aufhängen zu lassen, birgt ein Potential, das in der Diskussion noch gar nicht wahrgenommen wurde: Es ist die schärfste Mahnung an Beamte und Staatsbedienstete, die sich denken lässt“, meint Dr. Klaus-Stefan Krieger, der Vorsitzende des KKV Landesverbandes Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. „Das Kreuz steht ja zu erst einmal für den, der am Kreuz gehangen ist, und der Gekreuzigte war das Opfer einer brutalen Besatzungsmacht. Das Kreuz war sozusagen die Guillotine des Römischen Reiches, mit der die Römer massenweise Sklaven und die Untertanen in unterworfenen Provinzen exekutierten. Und Jesus wurde hingerichtet, weil er des Widerstandes gegen diese Herrschaft beschuldigt wurde, die zugunsten einer kleinen Oberschicht die Mehrheit der Bevölkerung ausbeutete. Und dieser angebliche Verbrecher, der am Kreuz endete, wurde nach christlicher Überzeugung von Gott bestätigt, indem er ihn vom Tod auferweckte. Das Kreuz als Symbol“, so Krieger weiter, „steht daher für Gottes Zuwendung zu den Ausgegrenzten und Verachteten, für Solidarität mit den Armen und Benachteiligten, den Geschundenen und Unterdrückten, den Opfern von Macht und Gewalt.“ Daraus folgert der KKV-Landesvorsitzende: „Wenn das Kreuz nun in Behörden hängt, müssen sich künftig amtliche Entscheidungen und Verwaltungshandeln an diesem hohen Maßstab messen lassen. Und wenn sie diesen Idealen in den Augen der Bürger nicht genügen, werden die Behörden ein Legitimationsproblem bekommen. Die Staatsregierung mag diese Konsequenz bei ihrem Beschluss nicht bedacht haben. Aber wer in Ämtern Kreuze aufhängt, versteht den Beamten als Anwalt der Entrechteten, der Benachteiligten und an den Rand Gedrängten. Von daher ist die Kreuz-Pflicht durchaus etwas Positives.“